Das eigene Patientendossier einsehen

Ein klares Gesuch hilft, die benötigten Unterlagen zu erhalten. Das Datenschutzrecht des Bundes ist vom Recht für kantonale Einrichtungen und Aufgaben zu unterscheiden.

Welche Unterlagen können Sie verlangen?

Die offizielle Waadtländer Information zu Art. 24 LSP erläutert das Recht, das Dossier einzusehen, sich seinen Inhalt erklären zu lassen und die Unterlagen grundsätzlich kostenlos zu erhalten. Für geschützte Angaben über Dritte und ausschliesslich persönliche Notizen bestehen Grenzen. Eine behandlungsrelevante Notiz wird nicht allein durch ihre handschriftliche Form zur persönlichen Notiz. Informationen des Kantons Waadt · auf Französisch.

Das Gesuch vorbereiten

Nennen Sie die Fachperson oder Einrichtung, den Behandlungszeitraum und ob Sie das ganze Dossier oder einzelne Unterlagen wünschen. Geben Sie die empfangende Person und die gewünschte Übermittlungsart an. Dies sind praktische Empfehlungen und keine zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen.

Soweit das Datenschutzgesetz des Bundes gilt, muss das Gesuch laut EDÖB nicht begründet werden. Ein elektronisches Gesuch ist bei sicherer Identifizierung und Übermittlung möglich. Die Auskunft erfolgt grundsätzlich kostenlos innert dreissig Tagen; Ausnahmen sind vorgesehen. Diese Frist wird hier nicht als einheitliche Regel für sämtliche kantonalen Einrichtungen dargestellt. Auskunftsrecht — EDÖB.

Kopie, Original und Aufbewahrung

Das bundesrechtliche Auskunftsrecht begründet keinen allgemeinen Anspruch auf die Originalunterlagen. Ein Löschungs- oder Herausgabebegehren ist zusammen mit den Aufbewahrungspflichten zu prüfen. Antwortfrist, Aufbewahrungsdauer und Verjährung sind unterschiedliche Fragen. Aufbewahrung und Löschung — EDÖB.

Bei einer unvollständigen Antwort

Fragen Sie, welche Unterlagen vorhanden sind und welche aus welchem Grund nicht herausgegeben werden. Die Waadtländer Orientierungsstelle für Patientinnen, Patienten und Heimbewohnende · auf Französisch kann bei der Wahl des weiteren Vorgehens helfen. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Kontaktaufnahme eine Rechtsmittelfrist unterbricht.

Vertiefung

Vergleich der Zugangswege in Spitälern · auf Französisch. Formulare und Abläufe einer Einrichtung sind in ihrer aktuellen Fassung zu prüfen.

Historische Dokumente

Diese Dokumente betreffen frühere Rechtsstände und ersetzen die aktuellen Quellen nicht. Dokumente auf Französisch.

Hinweise und Quellen geprüft am 7. September 2026. Allgemeine Informationen; das konkrete Vorgehen hängt vom Einzelfall ab. Kantonale Quellen und einige Analysen sind auf Französisch verlinkt.

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