Lebensende: die eigenen Behandlungswünsche vorbereiten

Dieses Merkblatt bietet Anknüpfungspunkte, um mit dem Behandlungsteam und Vertrauenspersonen über die eigenen Wünsche zu sprechen.

Für eine mögliche Urteilsunfähigkeit vorsorgen

Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festhalten, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder welche sie ablehnt, falls sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie kann auch eine Person bestimmen, die sie bei medizinischen Entscheidungen vertritt.

Waadt: Patientenverfügung, therapeutische Vertretung und gesundheitliche Vorausplanung — auf Französisch

Die eigenen Wünsche zugänglich machen

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und der bezeichneten Person darüber. Eine für das Behandlungsteam und die Vertretung zugängliche Kopie erleichtert es, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Das BAG erläutert, wie Sie Ihre Vorstellungen klären und dokumentieren können.

BAG: den eigenen Willen klären und dokumentieren

Sich über Palliative Care informieren

Der Kanton Waadt stellt das Angebot an Palliative Care und die verfügbaren Ressourcen vor.

Waadt: Palliative Care — auf Französisch

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Patientenrechte: den passenden nächsten Schritt finden

Leben im Pflegeheim: Wie weit darf die Einrichtung entscheiden? — auf Französisch

Quellen und Links geprüft am 7. September 2026. Orientierungshilfe; die Voraussetzungen einer konkreten medizinischen Entscheidung sind im jeweiligen Kontext zu prüfen.