Patientendossier einer verstorbenen Person: eine Anfrage vorbereiten

Das Berufsgeheimnis gilt über den Tod hinaus. Die Stellung als angehörige oder erbberechtigte Person verschafft nicht automatisch Zugang zum gesamten Dossier.

Ermächtigungen und rechtlichen Rahmen prüfen

Eine zu Lebzeiten erteilte Einwilligung ist auf ihren Umfang zu prüfen. Fehlt eine entsprechende Ermächtigung und liegt kein gesetzlicher Ausnahmefall vor, muss die Fachperson eine Entbindung durch die zuständige Behörde in Betracht ziehen. Eine zulässige Auskunft ist auf den bewilligten Umfang beschränkt; die Herausgabe des gesamten Dossiers ist nicht garantiert. Informationen des BAG zum Berufsgeheimnis.

Zuerst die dossierführende Stelle ansprechen

Richten Sie Ihre Anfrage an die Fachperson oder Einrichtung. Erläutern Sie Ihre Beziehung zur verstorbenen Person, die gewünschten Informationen und den Zweck der Anfrage. Weisen Sie auf bekannte Ermächtigungen hin. Dieses praktische Vorgehen hilft, die Prüfung einzugrenzen; es garantiert weder eine Entbindung noch Einsicht.

Im Kanton Waadt nennt das offizielle Verfahren den Conseil de santé als Empfänger des Entbindungsgesuchs. Es verlangt eine Begründung und die Bezeichnung der betroffenen Fachperson. Waadtländer Verfahren und erforderliche Unterlagen · auf Französisch. Das Formular allein verschafft Angehörigen keinen Zugang zum Dossier.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler

Unterscheiden Sie eine Informationsanfrage, die Entbindung vom Berufsgeheimnis und ein allfälliges Gerichtsverfahren. Lassen Sie die möglichen Schritte und Fristen für Ihre Situation prüfen. Die Waadtländer Orientierungsstelle · auf Französisch kann helfen, die passende Ansprechstelle zu finden.

Wünsche zu Lebzeiten festhalten

Eine klare Ermächtigung zur Bekanntgabe bestimmter Informationen an eine bezeichnete Person kann die spätere Prüfung erleichtern. Besprechen Sie den Umfang mit der Fachperson. Zum Merkblatt Lebensende.

Hinweise und Quellen geprüft am 7. September 2026. Allgemeine Informationen; das konkrete Vorgehen hängt vom Einzelfall ab. Kantonale Quellen und einige Analysen sind auf Französisch verlinkt.

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